Kündigung erhalten? Aufhebungsvereinbarung vorgelegt bekommen?
Dann müssen Sie jetzt der Chef sein! Zögern Sie nicht, Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen, der seit vielen Jahren erfolgreich die Interessen seiner Mandanten im Arbeitsrecht vertritt.
Mit Zugang der Kündigung beginnt eine 3-Wochen-Frist zu laufen. Deshalb sollten Sie sofort nach Zugang der Kündigung Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen, der im Arbeitsrecht über eine langjährige Erfahrung verfügt. Kontaktieren Sie möglichst zuerst Rechtsanwalt BAHR und nicht Ihre eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung. Scheuen Sie nicht die Kontaktaufnahme wegen eines vermeintlich hohen Anwaltshonorars. Sie können in Ihrem Anruf oder in Ihrer E-Mail ausdrücklich sagen, dass Sie zunächst lediglich eine Erstberatung wünschen. Für einen Verbraucher beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro. Für den Fall, dass Sie über keine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügen, ist dieses Geld sehr gut investiert, wenn es um den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes, das Herausholen einer hohen Abfindung oder das Vermeiden von Problemen mit der Agentur für Arbeit geht.
Kontaktaufnahme mit BAHR-Rechtsanwalt
Um das Beste für Sie herauszuholen, ist es wichtig, dass Sie uns sofort nach Zugang der Kündigung kontaktieren. Am besten ist es für Sie, telefonisch einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren oder schreiben Sie eine E-Mail an
arbeitsrecht@bahr-rechtsanwalt.de
und machen Angaben insbesondere zu folgenden Punkten in der E-Mail:
- Ihre Kontaktdaten;
- Datum des Zugangs der Kündigung;
- maßgeblicher Inhalt des Kündigungsschreibens, insbesondere zu welchem Termin
man Ihnen gekündigt hat (oder das Kündigungsschreiben als PDF anhängen)
- eventuelle Abmahnungen
- ungefähre Anzahl der Beschäftigten in der Firma bzw. dem Unternehmen in dem Sie
arbeiten;
- Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit (Ihr Eintrittsdatum steht oben auf der Gehalts-
abrechnung;
- Bestehen einer Rechtsschutzversicherung (diese aber möglichst nicht vor der Erst-
beratung kontaktieren!)
Durch das Schildern Ihres Falles per E-Mail werden noch keine Gebühren ausgelöst! Eine Erstberatungsgebühr fällt erst nach einem persönlichen Erstberatungsgespräch an!