Kündigung erhalten? Aufhebungsvereinbarung vorgelegt bekommen?

Mein Rat: Unterschreiben Sie nichts - nicht die Kündigung und auch keine sonstige Vereinbarung, die Ihnen Ihr Arbeitgeber vorlegt!

 

Zögern Sie nicht, Kontakt mit einem Anwalt aufzunehmen, der seit vielen Jahren erfolgreich die Interessen seiner Mandanten im Arbeitsrecht vertritt.

 

Oft lassen sich die entscheidenden Schritte schon im ersten Telefonat klären. Mich erreichen Sie entweder spontan unter der Telefonnummer 040/36809700 oder ich rufe Sie kurzfristig zurück.

 

Mit Zugang der Kündigung beginnt eine 3-Wochen-Frist zu laufen. Deshalb sollten Sie sofort nach Zugang der Kündigung Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen, der im Arbeitsrecht über eine langjährige Erfahrung verfügt.

 

Kontaktieren Sie möglichst zuerst Rechtsanwalt BAHR und nicht Ihre eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung!

 

 

Kontaktaufnahme mit BAHR-Rechtsanwalt

Um das Beste für Sie herauszuholen, ist es wichtig, dass Sie mich sofort nach Zugang der Kündigung kontaktieren. Am besten ist es für Sie, telefonisch einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren oder schreiben Sie eine E-Mail an

 

arbeitsrecht@bahr-rechtsanwalt.de

 

und machen Angaben insbesondere zu folgenden Punkten in der E-Mail:

 

- Ihre Kontaktdaten;

- Datum des Zugangs der Kündigung;

- maßgeblicher Inhalt des Kündigungsschreibens, insbesondere zu welchem Termin

  man Ihnen gekündigt hat (oder das Kündigungsschreiben als PDF anhängen)

- eventuelle Abmahnungen

- ungefähre Anzahl der Beschäftigten in der Firma bzw. dem Unternehmen in dem Sie

  arbeiten;

- Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit (Ihr Eintrittsdatum steht oben auf der Gehalts-

  abrechnung;

- Bestehen einer Rechtsschutzversicherung (diese aber möglichst nicht vor der Erst-

  beratung kontaktieren!)

 

Durch das Schildern Ihres Falles per E-Mail werden noch keine Gebühren ausgelöst! Eine Erstberatungsgebühr fällt erst nach einem persönlichen Erstberatungsgespräch an!